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Internetrecht
Bei der Planung und der späteren Pflege einer
Website gilt es einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Verstösse gegen das Markenrecht oder das
Urheberrecht können Schadensersatzansprüche
auslösen. Die häufigste Variante bei
Rechtsverstössen ist die Abmahnung, kombiniert
mit einer unterzeichnet zu retournierenden
Unterlassungserklärung, sowie einer umgehend
fälligen Geldforderung, um von einem Gerichtsverfahren
abzusehen. Dabei sind Beträge von CHF 1500.-
bis CHF 3000.- für die unrechtmässige
Verwendung eines Bildes keine Seltenheit. Denn
in der Regel werden die üblichen Lizenzgebühren
verdoppelt.
Bildagenturen und Verlage nutzen die heutigen
technischen Möglichkeiten, um das Internet
mittels digitaler Bildsignatur auf Urheberechtsverstösse
systematisch zu durchsuchen. Glauben Sie also
nicht, dass Ihre private Homepage oder die
Vereinswebsite nicht gefunden wird!
Auch wenn Sie die Pflege Ihres Internetauftritts
einem Webdesigner übertragen haben, sollten
Sie Ihre Internetseiten prüfen. Denn Sie
haften für Rechtsverstösse, die dieser
begeht, indem er z. B. urheberrechtlich geschützte
Bilder oder Kartenausschnitte verwendet, ohne
über die entsprechenden Lizenzen zu verfügen.
Markenrecht - Domainname
Der Domainname ist natürlich von grosser
Bedeutung und möglicherweise entscheidend,
wie schnell und einfach Ihr Internetauftritt gefunden
wird. Allein die Tatsache, dass eine Domain noch
nicht vergeben ist, bedeutet nicht, dass sie
nicht markenrechtlich geschützt sein könnte.
Verwenden Sie keine geschützten Marken, denn
dann drohen Abmahnungen wegen Marken- oder Namensrechtsverletzungen.
Verwenden Sie auch keine Namen die einer Marke
ähnlich sind. Das führt unweigerlich
zu Problemen.
Hier finden Sie Verzeichnisse
von Marken und Kennzeichen
Urheberrecht - Bilder
Achten Sie bei Bildern auf allfällige Lizenzrechte.
Die Übernahme von Fotos von anderen Internetseiten,
auch über die Google Bildsuche, ohne Genehmigung
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Ob Sie
die Bilder verkleinern, einfärben, Spiegelverkehrt
darstellen oder nur Teile daraus verwenden, spielt
dabei keine Rolle. Auf der sicheren Seite sind
Sie, wenn Sie selbst geknipste Fotos verwenden,
einen Fotografen beauftragen oder bei einer Bildagentur
gegen eine Lizenzgebühr Fotos beziehen. Vorsicht
ist auch bei lizenzfreien Bildern geboten. Denn
was heute noch als lizenzfrei angeboten wird,
kann morgen schon über eine Bildagentur verkauft
werden, ohne dass Sie davon Kenntnis erhalten.
Weitere Infos finden Sie bei einer Suche im Internet.
Geben Sie einfach "Abmahnung" und "Getty
Images" als Suchbegriffe ein...
Urheberrecht - Stadtplan
Eine Übersicht über die Lage Ihres Geschäfts
ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Dabei
ist das Verwenden von Kartenausschnitten ohne
Genehmigung des Herstellers unzulässig und
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Auf keinen
Fall sollten Sie einen sog. Screenshot oder Teile
davon verwenden. Auch nicht wenn Sie diesen farblich
verändern. Besser ist es, sich entweder vorher
mit dem entsprechenden Verlag in Verbindung zu
setzen oder selbst eine Skizze anzufertigen. Map24
und Google bieten mittlerweile kostenlose Möglichkeiten
zur Einbettung individualisierter und interaktiver
Karten an. Die Karten von Google Maps können
von jedem, auch zu gewerblichen Zwecken, kostenlos
verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer
an die AGB von Google Maps hält. Es dürfen
nur die von Google Maps generierten dynamischen
Karten, die stets aktuell von den Google Maps
Servern bezogen werden, verwendet werden. Gehen
Sie hierhin: http://maps.google.ch/maps?hl=de&tab=wl
Haftungsausschluss - externe Links
Wenn Sie auf Ihrer Website Links auf andere Internetseiten
setzen, sollten Sie einen Haftungsausschluss formulieren.
Aus diesem sollte hervor gehen, dass Sie auf die
Inhalte und die Gestaltung der verlinkten Seiten
keinerlei Einfluss
haben, sondern deren Betreiber für diese
verantwortlich sind, und dass Sie die Links sofort
entfernen werden, wenn Sie Informationen darüber
erhalten, dass die verlinkten Seiten Rechtsverletzungen
begehen. Ob ein solcher Haftungsausschluss tatsächlich
von jeder Haftung befreit, ist aber nicht endgültig
geklärt.
Impressum
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in der Schweiz
keine Impressumspflicht.
Sollte Ihre Website nicht ausschliesslich über
eine CH Domain, sondern auch über eine DE,
EU oder NET Domain, aufrufbar sein, sollten Sie
auf jeden Fall ein Impressum bereitstellen.
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